Was geschieht nun?
Wenn das Erbe geregelt ist, kann im nächsten Schritt überlegt werden, wie mit der Erbimmobilie verfahren werden soll.
Für den Fall, dass Sie die Immobilie zusammen mit einer Erbgemeinschaft erben, können Sie nicht alleine darüber entscheiden und verfügen.
Dann gibt es mehrere Möglichkeiten. Wenn Sie die Immobilie in Ihren alleinigen Besitz bringen möchten, müssen Sie die Miterben ausbezahlen.
Möchten weder Sie noch Ihre Miterben die Erbimmobilie behalten, ist der direkte Weg meist der Immobilienverkauf am freien Markt. Dieser bringt im Gegensatz zum Zwangsverkauf bei Nichteinigkeit eindeutig den besseren Verkaufspreis mit sich. Der Verkaufsgewinn wird dann unter allen Erben entsprechend aufgeteilt.
Die dritte Möglichkeit ist die Teilungsversteigerung, die dann zum Tragen kommt, wenn beispielsweise nur ein einzelner Erbe verkaufen möchte. So kann er seinen Anteil an die Miterben versteigern.