Was Sie beachten sollten
Bei einer Scheidung oder Trennung ist es vorteilhaft, wenn die Partner nachweisen können, wer die Liegenschaft wie finanziert hat, wer später zusätzliches Kapital investiert hat und mit wessen Geld die Hypothek amortisiert wurde.
Kompliziert wird es, wenn ein Ehe- oder Konkubinatspartner sein Miteigentum nicht aufgeben will. Dann sollte das Paar eine Verkehrswertschätzung als Basis für einen allfälligen Verkauf in Auftrag geben und Mediationsgespräche führen.
Manchmal lassen sich einzelne Bestimmungen des Scheidungsurteils nicht umsetzen. Zum Beispiel, wenn ein Partner das Wohneigentum zugesprochen erhält, aber zu wenig verdient und darum von keiner Bank als Hypothekarschuldner akzeptiert wird. Denn laut Gesetz hat der Gläubiger das Recht, einen neuen Schuldner abzulehnen.
Mögliche Lösungen:
Der besser verdienende Partner übernimmt einen Teil der Zinsen und erhält dafür ein Kaufrecht, Nutzniessungsrecht oder anderes Recht an der Liegenschaft.
Der weniger verdienende Partner reduziert die Hypothek durch ein Darlehen oder einen Erbvorbezug.
Der weniger verdienende Partner verkauft die Liegenschaft.
Der weniger verdienende Partner sucht sich eine besser bezahlte Arbeit, um die Hypothek zahlen zu können.